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BGH, 30.08.1978 - 2 StR 142/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Hinzufügung verbotswidriger Stoffe in Wein - Verbotswidrige Erhöhung des Alkoholgehalts von Wein - Verurteilung wegen Verstrickungsbruchs durch Verkauf der Weine - Zulässigkeit einer Revision bei fehlender Behauptung bestimmter Tatsachen, die durch die ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 142/78
Ein von vornherein gefaßter Entschluß, verbotswidrige Erzeugnisse bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Verkehr zu bringen, reicht insoweit nicht aus (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 12, 148, 155; 15, 268, 271). - BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58
Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit
Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 142/78
Ein von vornherein gefaßter Entschluß, verbotswidrige Erzeugnisse bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Verkehr zu bringen, reicht insoweit nicht aus (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 12, 148, 155; 15, 268, 271). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
- BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58
Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 142/78
In dem späteren Inverkehrbringen ging hier außerdem das Herstellen der verbotswidrigen Erzeugnisse auf (vgl. RGSt 71, 17; 73, 83; BGH NJW 1959, 993, 994). - RG, 10.01.1939 - 4 D 712/38
1. Zum Begriffe des "Lebensmittels" i. S. des § 1 LMG. v. 17. Januar 1936. 2. Das …
Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 142/78
In dem späteren Inverkehrbringen ging hier außerdem das Herstellen der verbotswidrigen Erzeugnisse auf (vgl. RGSt 71, 17; 73, 83; BGH NJW 1959, 993, 994). - RG, 10.11.1936 - 1 D 954/35
1. Richtet sich das Verbot, Weinsteinsäure anzukaufen, nur gegen den …
Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 2 StR 142/78
In dem späteren Inverkehrbringen ging hier außerdem das Herstellen der verbotswidrigen Erzeugnisse auf (vgl. RGSt 71, 17; 73, 83; BGH NJW 1959, 993, 994).
- BGH, 18.11.1985 - 2 StR 158/85
Verstöße gegen Vorschriften des Weingesetzes - Beschränkung eines Verfahrens - …
Die Unterschiede bei dem verbotswidrigen Herstellen der einzelnen Erzeugnisse ändern an dieser Beurteillang nichts, zumal jene Verstöße gegen das Weingesetz in dem späteren (fortgesetzten) Inverkehrbringen aufgehen (RGSt 71, 17; 73, 83; BGH NJW 1959, 993, 994; BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 142/78).